§57a-Überprüfung
Die §57a-Überprüfung zählt zu den größten Herausforderungen in der Kfz-Branche, da es alljährlich zu geänderten Vorgaben seitens der Behörden kommt. Die Ermächtigung (Beleihung) für die periodische Fahrzeugbegutachtung ist hoheitliches Handeln und der Beliehene funktionelles Bundesorgan, weshalb die zur Überprüfung befugten Stellen alle entsprechenden Erlässe befolgen müssen. Bestätigt ein Mechaniker in seinem Gutachten wider besseres Wissen Ihrem Kfz die Verkehrs- und Betriebssicherheit (Gefälligkeitsgutachten), droht ihm eine Klage wegen Amtsmissbrauch.
Was wird beim Pickerl kontrolliert?
Der Umfang der §57a-Überprüfung ist vom Gesetzgeber genau festgelegt und umfasst neben der Identifizierung des Fahrzeugs über den Typenschein die Kontrolle der Bremsanlage und Lenkung, eine Sichtkontrolle des Fahrzeugs, die Überprüfung der Leuchten, Reflektoren und elektronischen Anlagen, Achsen, Räder, Reifen und Aufhängungen sowie eine Überprüfung des Fahrgestells und der daran befestigten Teile sowie der sonstigen Fahrzeugausstattung. Außerdem wird die Umweltbelastung kontrolliert. Wir führen alle Überprüfungen in unserer Werkstatt in Wien nach gültigem Mängelkatalog durch und garantieren dadurch die Sicherheit Ihres Fahrzeugs im Straßenverkehr.